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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.
Der Bundestag hat am 08.09.2023 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Der Bundesrat muss sich damit noch befassen. Bestehende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Erst nach einem Totalausfall müssen diese ausgetauscht werden. Eine neue Heizung muss zu mindestens 65% Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
Es gibt Übergangsfristen
Sollte die bestehende Heizung nicht mehr reparabel sein, haben Hausbesitzer fünf Jahre Zeit um eine neue Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien einzubauen.
Es gibt umfangreiche Fördermittel - bis zu 70 Prozent
Grundförderung von 30 Prozent
Geringverdiener - Jahreseinkommen von maximal 40.000,00 Euro ermöglicht zusätzliche 30 Prozent
Klima-Geschwindigkeitsbonus bei vorzeitigem Austausch als gesetzlich vorgeschrieben sind zusätzliche 20 Prozent
Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?
Neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent regenerativer Energien. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Anschluss an ein (Fern)-Wärmenetz
eine Wärmepumpe
eine Stromdirektheizung
eine Heizung auf Basis von Solarthermie
eine Hybrid-Heizung
eine Holzheizung
eine Heizung, die erneuerbare Gase, Flüssiggas oder Wasserstoff nutzt (nur Bestandsgebäude)
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