Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.

Der Bundestag hat am 08.09.2023 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Der Bundesrat muss sich damit noch befassen. Bestehende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Erst nach einem Totalausfall müssen diese ausgetauscht werden. Eine neue Heizung muss zu mindestens 65% Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

Es gibt Übergangsfristen

Sollte die bestehende Heizung nicht mehr reparabel sein, haben Hausbesitzer fünf Jahre Zeit um eine neue Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien einzubauen.

Es gibt umfangreiche Fördermittel - bis zu 70 Prozent

Grundförderung von 30 Prozent

 

Geringverdiener - Jahreseinkommen von maximal 40.000,00 Euro ermöglicht zusätzliche 30 Prozent

 

Klima-Geschwindigkeitsbonus bei vorzeitigem Austausch als gesetzlich vorgeschrieben sind zusätzliche 20 Prozent

   

Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?

Neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent regenerativer Energien. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Anschluss an ein (Fern)-Wärmenetz

 

eine Wärmepumpe

 

eine Stromdirektheizung

 

eine Heizung auf Basis von Solarthermie

 

eine Hybrid-Heizung

 

eine Holzheizung

 

eine Heizung, die erneuerbare Gase, Flüssiggas oder Wasserstoff nutzt (nur Bestandsgebäude)

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